2021 ist nach wie vor ein Jahr mit besonderen Einschränkungen in vielerlei Hinsicht. Wieder wurde der Verkauf von Feuerwerk verboten, diesmal aus reiner Willkür denn die Gründe sind nicht belegbar.

Ausdrücklich nicht verboten ist die Ausübung unseres Berufs.
Wir dürfen Ihnen kein F2 Feuerwerk überlassen, aber wir dürfen es in Ihrem Auftrag abbrennen!

Wir nehmen gern Ihren Auftrag an, folgende Zeitbereiche sind möglich:
- 31.12.21 von 17 Uhr bis 3 Uhr
- 1.1.22 von 17 Uhr bis 23.30 Uhr
- 2.1.22 von 17.30 bis 21 Uhr (ausschließlich bei uns vor Ort)


Abbrand bei uns vor Ort: Kein Mindestauftragswert
Abbrand im Gemeindegebiet Biburg: Mindestauftragswert 70 Euro
Abbrand im Umkreis von 5 KM: Mindestauftragswert 120 Euro
Abbrand im Umkreis von 10 KM: Mindestauftragswert 200 Euro
Abbrand im Umkreis von 15 KM: Mindestauftragswert 300 Euro
Weitere Entfernungen auf Anfrage.

Bei Interesse oder Fragen stehen wir sehr gern zur Verfügung.

Wir sorgen für einen Moment Normalität, für leuchtende Augen, Aaahs und Ooohs in dieser für uns alle schweren Zeit. Bitte kontaktieren Sie uns für Anfragen.